Ingenieurbüro für Baustatik
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Welche Kosten entstehen für eine Statik?

Was kostet eine Statik bzw. Statiker?

Was kostet denn ein Statiker bzw. eine Statik? Eine Frage die sehr oft an uns gestellt wird. Kunden haben ein Projekt und möchten dieses hinsichtlich der Tragfähigkeit (Statik) überprüfen und optimieren lassen. Damit sind Sie hier auch auf der richtigen Seite gelandet. Nur ist die Frage nicht ganz einfach und ganz pauschal zu beantworten. Nehmen wir einmal eine andere Branche zum Vergleich.

Viele von Ihnen besitzen wahrscheinlich ein eigenes Fahrzeug. Und können sich deshalb folgendes Bild gut ausmalen. Der 14 Jahre alte Ford Mustang macht auf einmal merkwürdige Geräusche und Sie haben das Gefühl, die Kupplung lässt sich nur noch schwer treten. Stellen Sie sich vor, Sie fahren nun sorgenvoll in die nächste Werkstatt. Und fragen den Meister als erstes: Was kostet denn eine Reparatur? Zunächst mal ist das ja eine ganz verständliche Frage.

was soll das kosten

Photo by Hosea Georgeson on Unsplash

Der Meister wird Ihnen daraufhin unter Garantie sagen: so aus dem Hut kann ich diese Frage natürlich nicht beantworten. Man muss doch erst mal sehen woran es liegt. Oder nicht? Genauso verhält es sich mit der derselben Frage in Sachen Statik.

Ja aber was kostet denn die Statik nun?

Zunächst einmal muss der erforderliche Leistungsumfang für die Statik festgelegt werden.

Hier ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI genannt anzuwenden. Für Gebäude wäre das der Teil 4 Fachplanungen, Absatz 1 Tragwerksplanung

§ 49 bis § 52. In dieser Verordnung gibt es zu beauftragende Leistungsphasen. Diese gehen von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung/Vorbereitung der Vergabe.

Das Ganze soll anhand von Beispielen deutlicher werden. Maßgebend für die Kosten einer Statik sind entweder die Bausumme (davon nur die jeweils anrechenbaren Kosten ). Das ist jetzt relativ vereinfachend, beschreibt aber direkt den Kern der Sache.

Beispiel 1

Hier wird ein Honorar gemäß HOAI § 51 Tragwerksplanung Gebäude vereinbart. Die anrechenbaren Kosten sind 20.000 €. In der Honorarzone 2, ergibt sich für die Genehmigungsplanung und die Ausführungsplanung, ein Nettohonorar zum 2215,85 €.

Honorarermittlung-Kosten-Statiker-Beispiel-1

Beispiel 2

Wir dürfen als anrechenbare Kosten 550.000 € zum Ansatz bringen und wir befinden uns in der Honorarzone 3. Beauftragt wurden die Vorplanung, die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung. Anzusetzen ist noch ein 20 prozentiger Umbauzuschlag. Es ergibt sich damit insgesamt ein netto Honorar von 35.585,56.

Honorarermittlung-Kosten-Statiker-Beispiel-2

Beispiel 3

Hier haben wir es, anders als in den ersten Beispielen, mit einem Zeithonorar zu tun. Das heißt die Abrechnung erfolgt nach einem vereinbarten Stundensatz. Im vorliegenden Fall waren es 10 Stunden für Beratung/Aufmaß/Zeichenleistungen. Erbracht durch einen technischen Zeichner. Dann waren noch noch 10 Stunden Aufwand für die Berechnung einer kleinen Statik notwendig. Durchgeführt von einem Statiker, also einem Ingenieur. Der Stundensatz ist entsprechend höher: 65 € gegenüber nur 55 €. Hinzu kommen noch einmal mit 5% Nebenkosten. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 1260 € Netto.

Honorarermittlung-Kosten-Statiker-Beispiel-3

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit besondere Leistungen (§ 51/Anlage 14.1) zu vereinbaren. Da sind Dinge zusammengefasst, die im normalen Planungsalltag nur relativ selten vorkommen. Beispielsweise der Nachweis zum konstruktiven Brandschutz, die sogenannten Heißbemessung (Resttragfähigkeit im Brandfall). Oder aber auch die Entwurfsplanung für die erforderliche Baugrubensicherung. Ebenfalls solche Dinge wie Koordinierung externer Tragwerksplaner (beispielsweise Fachplaner für die Glasfassade) oder die ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe. Und vieles anderes mehr.

Quelle: https://tragwerk-und-statik.de/Was_kostet_eine_Statik

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