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Man möchte bauen, hat schon Vorstellungen wie das Bauwerk aussehen soll und welche Funktionen es zu erfüllen hat. Der Planer ist auch schon mit involviert. Damit scheint zunächst alles Notwendige auf den Weg gebracht, oder ? Nicht ganz. Bevor man in konstruktive und ästhetische Details geht, muss grundsätzlich über die Zulässigkeit des Bauwerkes nachgedacht werden. Im Mittelpunkt der bauplanungsrechtlichen Prüfung eines Antrages steht die Beantwortung der Frage: „Ist das beantragte Vorhaben am geplanten Standort grundsätzlich zulässig?"
Ganz stark vereinfacht, sieht das Verfahren für den privaten Bauherren in etwa wie unten dargestellt aus. In Wirklichkeit ist es doch noch etwas komplizierter, aber um es greifbar zu machen, haben wir auf eine ausführlichere Darstellung (und die wäre wegen des komplizierten deutschen Baurechts sehr lang) verzichtet.
Ihr Bauantrag durchläuft, einfach ausgedrückt, nach der Einreichung durch einen vorlageberechtigten Ingenieur oder Architekten, 3 Phasen. Die erste Phase beinhaltet die Prüfung der Bauantragsunterlagen, die zweite Phase die Überwachung der Bauausführung und die dritte Phase umfasst Prüfungen während der Nutzung der baulichen Anlage.
Überprüft wird hierbei die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Das ist nicht immer einfach. Wir freuen uns, wenn wir Ihr Bauvorhaben von Beginn mit planen, konstruieren und gestalten dürfen. Gern machen wir mit Ihnen einen Beratungstermin!
Aus dem Bauordnungsrecht ergeben sich eine Reihe wichtiger Fragen. Jeder der schon einmal gebaut hat, kann ein Lied davon singen. Folgende Fragen können dabei z.B. aufkommen:
Sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Baunebenrecht) Im Regelfall sind dies u.a.:
Auf der Unterseite Referenzen bekommen Sie einen guten Überblick von unsereren bisherigen Objektplanungen.
Sie sehen: Baurecht ist sehr komplex und umfangreich. Wir als Planer unterstützen Sie in jeder Phase des Planungs- und Bauprozesses. Vom Entwurf ("Ideenfindung") bis zur Umsetzung auf der Baustelle.
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